Broschüre für die Europawahlen Europa 

für Frauen, Frauen für Europa

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Broschüre für die Europawahlen Europa für Frauen, Frauen für Europa

 

Diese Broschüre wurde von der GD V der Europäischen Kommission im Rahmen des mittelfristigen Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Männern und Frauen (1996-2000) in Zusammenarbeit mit dem Ausschuß für die Rechte der Frau des Europäischen Parlaments erstellt.

Endgültige Fassung 25.02.99

1. Die Europawahlen

Eine Chance für Frauen

Vom 10. bis 13. Juni 1999 werden die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreterinnen und Vertreter in das Europäische Parlament wählen. Diese Wahl gibt den Frauen die Möglichkeit, direkt auf die künftige Entwicklung der Europäischen Union Einfluß zu nehmen. Frauen können als Wählerinnen oder künftige Abgeordnete des Europäischen Parlaments entscheidend dazu beitragen, der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern näher zu kommen und den politischen Herausforderungen der Zukunft zu begegnen.

Das Europäische Parlament ist eines der wichtigsten beschlußfassenden Organe der Europäischen Union und wird als einziges Organ direkt gewählt. Nach den Wahlen im Juni 1999 sollte das Parlament die Zusammensetzung der europäischen Bevölkerung widerspiegeln, insbesondere durch eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern.

 

2. Frauen in der europäischen Politik

Verstärkte weibliche Partizipation ist gefordert

Nach den Europawahlen 1994 waren nur 146 der 567 Abgeordneten des Europäischen Parlaments Frauen. Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen entspricht dies in etwa der Situation in den Mitgliedstaaten. Der Frauenanteil in den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beträgt im Durchschnitt nur 17,6 % (1998).

Jahr                                Frauenanteil im Europäischen Parlament (%)

Europawahl 1989                   19 %

Europawahl 1994              25,7 %

Nach dem Beitritt der drei neuen Mitgliedstaaten 1998 (626 gewählte MDPs)   26,7 %

Da Frauen in den Parlamenten unterrepräsentiert sind, ist das Bild des „Volksvertreters" im wesentlichen von Männern geprägt.

Ein demokratisches Europa kann nur durch eine ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an politischen Entscheidungsprozessen vollständig verwirklicht werden. Die Europawahlen 1999 können dazu beitragen, daß die Frauen diesem Ziel näherkommen.

Frauen sind in politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen unterrepräsentiert und werden außerdem auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert. Obwohl sich die Europäische Union seit langem für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einsetzt, gibt es derzeit 25 Millionen weniger erwerbstätige Frauen als Männer. Frauen haben weniger Führungspositionen und geringere Entscheidungsbefugnisse als Männer. Ihre berufliche Tätigkeit beschränkt sich auf einige wenige Wirtschaftsbereiche. Sie verdienen weniger (Unterschiede von 10-30% bei gleicher Arbeit), sind bei Teilzeitarbeit oder anderen „atypischen" Beschäftigungsverhältnissen stärker vertreten und genießen geringeren sozialen Schutz.

Wir stehen vor einer großen demokratischen und politischen Herausforderung. Das Europäische Parlament ist Kernstück der europäischen Demokratie. Seit Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahr 1957 hat das Parlament im politischen Entscheidungsprozeß auf europäischer Ebene Befugnisse hinzugewonnen. Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten in direkter Wahl für jeweils fünf Jahre gewählt. Als Repräsentativorgan ist das Parlament ein wichtiges Instrument zur Förderung von Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit in der Europäischen Union.

3. Europa für Frauen

Auf dem Weg zu einer neuen Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern

Frauen in ganz Europa sind Tag für Tag mit Diskriminierungen konfrontiert. Der Kampf gegen Diskriminierung erfordert politisches Engagement und eine bessere Vertretung der Frauen. Deshalb wurde die Gleichstellung von Frauen und Männern zu einem der grundlegenden Ziele der Europäischen Union erklärt. Wenn die Union eine bessere Gesellschaft aufbauen will, darf sie die Perspektive der Frauen nicht außer acht lassen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, ist die Union auf verschiedenen Ebenen tätig geworden:

Politische Verpflichtung

Im Vertrag von Amsterdam wurde die Gleichstellung von Frauen und Männern als eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union anerkannt. Auf europäischer Ebene wird viel für die Erreichung dieses Ziels getan. Dies ist nicht nur eine ethische Verpflichtung: Europa braucht die Qualifikationen und Fähigkeiten von Frauen auf dem Arbeitsmarkt genau so wie ihre Meinungen und Ideen, um eine bessere Gesellschaft für alle zu schaffen.

Die Notwendigkeit, den Frauenanteil in Führungspositionen zu steigern, wurde auf höchster Ebene erkannt: In seiner Empfehlung aus dem Jahr 1996 sprach sich der Ministerrat für Maßnahmen aus, die auf eine ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozeß abzielen. Die Bedeutung dieses Ziels wurde auch in zwei Berichten des Europäischen Parlaments herausgestellt.

Europäische Rechtsvorschriften zur Chancengleichheit

Es gibt umfassende europäische Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt und zum gleichberechtigten Zugang zur Beschäftigung. Mehrere Richtlinien und Empfehlungen des Rates gewährleisten und fördern die Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung. Der Europäische Gerichtshof hat diese Rechtsvorschriften präzisiert.

Etablierung spezifischer Infrastrukturen und Gremien

Die Organe der Europäischen Union haben verschiedene Infrastrukturen und Gremien eingerichtet, die speziell für Gleichstellungsfragen zuständig sind. Der Ausschuß des Europäischen Parlaments für die Rechte der Frau setzt sich aktiv für die Implementierung der Rechtsvorschriften und für Programme zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung von Diskriminierungen ein. Dem Ausschuß fällt innerhalb des Parlaments eine zentrale politische Rolle zu. In der laufenden Legislaturperiode hat er in seinen Berichte zu zahlreichen wichtigen Themen wie Frauenhandel, Gewalt gegen Frauen, Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle Bereiche der Gemeinschaftspolitik, Gesundheitszustand der Frauen und Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf Frauen Stellung bezogen. Der Ausschuß steht in ständigem Dialog mit den Abgeordneten der nationalen Parlamente.

Auch die Europäische Kommission verfügt über spezielle Stellen und Gremien, die für die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zuständig sind. 1995 wurde die Gruppe der Kommissare für Chancengleichheit eingesetzt, womit eine politische Verpflichtung auf höchster Ebene eingegangen wurde. Diese Gruppe pflegt regelmäßige Kontakte zum Europäischen Parlament, zum Beratenden Ausschuß für die Chancengleichheit von Frauen und Männern und zur Europäischen Frauenlobby. In der Generaldirektion V (Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und soziale Angelegenheiten) ist das Referat für Chancengleichheit zuständig für die Erarbeitung und Überwachung von Rechtsvorschriften zur Chancengleichheit, für die Durchführung des Aktionsprogramms für die Chancengleichheit und für die Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension in alle Bereiche der Gemeinschaftspolitik. Innerhalb der Generaldirektion X (Information, Kommunikation, Kultur, Audiovisuelle Medien) informiert das Referat „Fraueninformation" über Maßnahmen und Aktivitäten der Gemeinschaft und fördert einschlägige Diskussionen mit Frauen aus ganz Europa. Der Beratende Ausschuß für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, dem Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Gleichstellungsinstanzen sowie der Sozialpartner angehören, begleitet die Entwicklung der europäischen Politik der Chancengleichheit und nimmt eine beratende Funktion wahr.

Unterstützung durch Finanzierungszuschüsse

Im Rahmen ihres Engagements für die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährt die Europäische Union auch Finanzhilfen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit. Vom Europäischen Sozialfonds, dem wichtigsten Finanzierungsinstrument, wurde eine große Zahl von Projekten im Bereich der Berufsbildung von Frauen unterstützt, insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative NOW. In den Vorschlag für die neuen Strukturfonds ab dem Jahr 2000 wurde die Verpflichtung aufgenommen, Ungleichbehandlung zu beseitigen und als Querschnittsaufgabe die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ein weiteres wichtiges politisches Instrument ist das Aktionsprogramm für Chancengleichheit, in dessen Rahmen Pilotprojekte, Erfahrungsaustausch, Konferenzen und Veranstaltungen gefördert werden. Die Generaldirektion X veröffentlicht außerdem regelmäßig Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte, die die Information von Frauen über unterschiedliche Themen von europäischem Interesse zum Gegenstand haben. Das vor kurzem eingeleitete Programm DAPHNE führt gesellschaftliche Organisationen und Gruppen zusammen und hat die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder zum Ziel.

Mainstreaming 
Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe

Alle europäischen Organe bemühen sich darum sicherzustellen, daß das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter in sämtlichen relevanten Bereichen der Politik berücksichtigt wird. Chancengleichheit ist einer der Schwerpunkte der auf dem Beschäftigungsgipfel von Luxemburg im November 1997 festgelegten europäischen Beschäftigungsstrategie. In den beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999 wird ausgeführt, wie die Mitgliedstaaten die geschlechtsspezifischen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt bekämpfen und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen wollen. Beträchtliche Fortschritte wurden auch bei der Förderung der Chancengleichheit in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Jugend, allgemeine und berufliche Bildung sowie Forschung erzielt. Das Europäische Parlament hat dem Aspekt Chancengleichheit in der Beschreibung einer Vielzahl von Haushaltslinien für das Jahr 1999 Rechnung getragen.

Die Europäische Union hat durch ihre Politik und ihre Programme einen Anstoß gegeben.

Auch die Frauen selbst müssen sich der Herausforderung stellen.

Die im Europäischen Parlament vertretenen Frauen werden dazu beitragen, eine Veränderung der politischen Kultur zu bewirken und eine gerechtere Union zu schaffen, die den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger besser gerecht wird.

4. Frauen für Europa

Auf dem Weg zu einer wirklich demokratischen Gesellschaft

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Frage der Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und der demokratischen Vertretung. Diese Ziele können nur verwirklicht werden, wenn alle Menschen – Frauen und Männer – in sämtliche Tätigkeitsbereiche, auch in den politischen Entscheidungsprozeß, in gleichem Maße einbezogen werden. Ein Weg dorthin sind Wahlen, die grundlegendste Ausdrucksform des Volkswillens. Es ist daher für Frauen von entscheidender Bedeutung, sich an der Europawahl 1999 zu beteiligen und ihre Meinung über Europa zum Ausdruck zu bringen.

Die Europäische Union basiert auf der demokratischen Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und strebt nach sozialem Fortschritt und Gerechtigkeit. Nichtregierungsorganisationen (NRO) spielen im Dialog zwischen EU-Organen und Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Rolle.

Die Europäische Frauenlobby (EWL) ist eine dieser Organisationen. Sie wurde 1990 gegründet und vertritt mehr als 2.700 Mitgliedsorganisationen in der gesamten Europäischen Union. Die Europäische Frauenlobby, die von der Europäischen Gemeinschaft unterstützt wird, dient als Kontaktstelle zwischen Frauenorganisationen in ganz Europa und den EU-Organen, die sich für die Chancengleichheit einsetzen. Sie will die Interessen der Frauen auf europäischer Ebene vertreten, die Frauen in den Mitgliedstaaten informieren und für europäische Fragen sensibilisieren.

Es ist an der Zeit, Ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. Frauen müssen sich in Europa stärker zu Wort melden. Die Europawahlen im Juni 1999 bieten hierfür eine gute Gelegenheit. Nutzen Sie diese Chance – und stimmen Sie für eine ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern!

Anschriften:

Auf europäischer Ebene

Referat für Chancengleichheit

Europäische Kommission

Generaldirektion V – Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und soziale Angelegenheiten

200, rue de la Loi

B - 1049 Brüssel

Fax: 32 2 296 35 62

Internet: http://europa.eu.int

 

Fraueninformation

Europäische Kommission

Generaldirektion X – Information, Kommunikation, Kultur, Audiovisuelle Medien

200, rue de la Loi

B - 1049 Brüssel

Fax: 32 2 299 38 91

 

Europäisches Parlament

Ausschuß für die Rechte der Frau

Kirchberg

L - 2929 Luxemburg

Fax: +352 4300 27708 (Luxemburg),
+32 2 284 4945 (Brüssel)
+388 179069 (Straßburg)

 

Europäische Frauenlobby

18, rue Hydraulique

B - 1210 Brüssel

Fax: +32 2 219 84 51

Internet:

http://www.womenlobby.org

In den Mitgliedstaaten

DEUTSCHLAND

Vertretungen der Europäischen Kommission

Zitelmannstraße 22

D - 53113 Bonn

Phone: 49-228 530 09-0 Fax: 49-228 530 09-50, 530 09-12

Kurfürstendamm 102

D - 10711 Berlin

Phone: 49-30 896 09 30 Fax: 49-30 892 20 59

Erhardtstraße 27

D - 80331 München

Phone: 49-89 202 10 11 Fax: 49-89 202 10 15

Vertretungen des Europäischen Parlaments

Kurfürstendamm 102

D – 10711 Berlin

Phone: 49-30 893 01 22 Fax: 49-30 892 17 33

Bonn-Center

Bundeskanzlerplatz

D – 53113 Bonn 1

Phone: 49-228 91 43 00 Fax: 49-228 21 89 55

Deutscher Frauenrat

Simrockstrasse, 5

D – 53113 Bonn 1

Phone: 49-228 22 30 08 Fax: 49-228 21 88 19

Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Chancengleichheit

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ref. 111

Rochusstra?e 8-10

D - 53123 Bonn

Phone: 49-228 930 2837 Fax: 49-228 930 4313

Niedersächsisches

Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales

Hamburger Allee 26-30

D - 30161 HANNOVER 1

Phone: 49-511 120 29 90 Fax: 49-511 120 29 99

Österreich

Vertretung der Europäischen Kommission

Kärtner Ring 5-7

AT-1010 Wien

Phone: 43-1 516 18 Fax: 43-1 513 42 25

Vertretung des Europäischen Parlaments

Kärntnerring 5-7

A – 1010 Wien

Phone: 43-1 51 61 70 Fax: 43-1 513 25 15

Österreichische Frauenlobby

c/o Edeltraud DUH

Parkstr., 9

A – 5302 Henndorf/Wallersee

Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Chancengleichheit

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Sektion V / Abteilung 6

Stubenring 1

A - 1010 Wien

Phone: 43-1 711 00 65 85 Fax: 43-1 715 82 57

Bundeskanzleramt / Büro der Bundesministerin für Frauengelegenheiten und Verbraucherschutz

Ballhausplatz 1

A – 1014 Wien

Phone: 43-1 536 33 34 Fax: 43-1 536 33 36

 

 


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